Workshop Teilnahmebedingungen

§1 Geltungsbereich
1. Nachfolgende Bestimmungen regeln im gesamten Bereich verbindlich jede Form der persönlichen Teilnahme an Workshops, Coachings und Events von Robin Kehl und sind als solches unmittelbarer Bestandteil der jeweiligen vertraglichen Beziehung zwischen Robin Kehl (nachfolgend „RK“ genannt) und den einzelnen Teilnehmern.

2. Teilnehmer sind alle die von RK gestatten Personen am Set. Models, Visagistin, Workshop-Teilnehmer usw.

§ 2 Teilnahme
1.
An- und Abreise und sonstige Kosten erfolgen auf eigene Rechnungen. Notwendige Auslagen werden nicht erstattet.

2. Die Veranstaltung beginnt pünktlich. Jeder Teilnehmer hat selber sorge zu tragen pünktlich am ausgemachten Ort zu sein.

3. Während dem gesamten Event ist den Weisungen von RK oder von ihm genannten Erfüllungsgehilfen folge zu leisten

§ 3 Anmeldung / Absage
1.
Eine Anmeldung wird ausschließlich via E-Mail an Robin@Kehl-Fotografie.de oder über das entsprechende Formular auf der Workshopseite anerkannt. Der Teilnahmepreis ist unmittelbar nach Erhalt der Rechnung binnen 7 Tagen zu zahlen. Mit Erhalt der Rechnung ist der Platz bindend.

2. Bei Absage von Workshops oder Events durch den Teilnehmer - egal aus welchem Grund - werden keinerlei Kosten erstattet. RK wird sich in diesem Fall aber bemühen einen neuen Ersatzteilnehmer zu finden. Bei nicht-erscheinen des Teilnehmer verfällt jeder Anspruch.

3. Bei Absagen von Personal Coachings gelten folgende Staffelungen:
- Absage bis 30 Kalendertage vor Beginn: 50% der Kosten werden Rückerstattet
- Absage bis 14 Kalendertage vor Beginn: 30% der Kosten werden Rückerstattet
- Absage bis 7 Kalendertage vor Beginn: 10% der Kosten werden Rückerstattet
- Bei Absagen innerhalb von 7 Tagen oder Nicht-Erscheinen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung

§ 4 Nutzungsrechte
1.
Models erhalten bei Bildern, die vom Fotografen auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellt wurden, das zeitlich unbegrenzt Recht, diese für Eigenwerbungszwecke (Sedcard, Homepage, Modelmappe) zu nutzen.

2. Sofern auf Bildern andere Personen außer die akkreditierten Models zu sehen sind (z.B Making-Of Aufnahmen), ist zu beachten, dass diese Bilder nicht ohne Einverständnis der abgebildeten Person veröffentlicht werden dürfen.

§ 5 Making Of Fotos/Videos
1. RK oder eine von ihm beauftrage Person hält sich offen Video und/oder Fotoaufnahmen zu machen auf denen auch Teilnehmer zu sehen sind. Die Teilnehmer erklären sich hiermit einverstanden.

2. Jeder Teilnehmer gestattet RK diese Aufnahmen zu Dokumentations- und Werbezwecken zeitlich uneingeschränkt im Internet und anderen Medien zu nutzen. Diese Einwilligung ist unwiderruflich.

§ 6 Haftung
1.
RK haftet für keine entstanden Schäden die Teilnehmer während des Workshops oder Events erleiden. Dies gilt ebenso für die An- und Abreise als auch für andere Aufenthalte abseits des Workshops.

2. RK haftet nur für Sachschäden die Vorsätzlich oder durch grobe Pflichtverletzung durch RK oder einem seiner Erfüllungsgehilfen entstanden sind.

3. RK haftet nicht für Personen- oder Sachschäden gleich welcher Art die Teilnehmern durch andere Teilnehmer entstanden sind.

4. RK übernimmt keine Gewähr für die Zuverlässigkeit der einzelnen Teilnehmer und haftet insbesondere nicht für die fachliche oder charakterliche Eignung derselben.

5. RK haftet nicht für die unbefugte Verbreitung, Veröffentlichung oder anderen Urheberrechtsverletzung von Bildern die durch Teilnehmern im Rahmen des Fotoshootings gezeigt werden.

6. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.

§ 7 Verwarnung / Ausschluss
1. Den Anweisungen von RK oder seiner Erfüllungsgehilfen ist unbedingt Folge zu leisten. Verstößt ein Teilnehmer dagegen oder verstößt gegen die Workshop-Teilnahmebedingungen kann und wird dieser Verwarnt und kann nach ermessen von RK auch von der Teilnehmer ausgeschlossen werden. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung.

2. Ausgeschlossene Teilnehmer erhalten keine Rückerstattung und müssen die gesamte Teilnehmergebühr zahlen.

§ 8 Ausfall der Veranstaltung
1.
Bei Ausfall des Workshops gleich welcher Art (u.A Krankheit von RK oder Unterbelgung) erhalten die Teilnehmer die bezahlten Beiträge erstattet. Es entsteht jedoch kein weiterer Anspruch auf möglich entstanden Kosten wie Anreise, Hotels o.ä.

§ 9 Schlussbestimmungen
1.
Abweichende AGB werden nicht Vertragsbestandteil. Abweichende Individualvereinbarungen sind nur wirksam, wenn Sie mit einem Organ von RK ausdrücklich vereinbart wurden. Offizielle sind zur Vereinbarung abweichender Bedingungen nicht berechtigt.

2. Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. die Parteien verpflichten sich für diesen Fall zur Aufnahme einer zweckentsprechenden, wirksamen Ersatzregelung.

3. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main